Start Aktuelles Mietrecht: Vermieter muss Kohleofen nicht regelmäßig überprüfen

Mietrecht: Vermieter muss Kohleofen nicht regelmäßig überprüfen

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Karlsruhe (dapd). Kohleöfen müssen vom Vermieter nicht regelmäßig kontrolliert werden. Es reicht in der Regel aus, wenn auftretende Unregelmäßigkeiten oder vom Mieter Rechtstipp angezeigte Mängel unverzüglich von einem Fachmann abgestellt werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes hervor. Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, ordnungsgemäß installierte Öfen oder deren Wandanschlüsse ohne besonderen Anlass auf Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit zu kontrollieren.

(Aktenzeichen: BGH VIII ZR 310/10)

dapd.djn/kaf/ph/