Bonn (dapd). Eineinhalb Monate nach der Einführung der Preisansagepflicht für Call-by-Call-Anbieter greift die Bundesnetzagentur hart durch. Wegen fehlender beziehungsweise fehlerhafter Preisansage untersagte die Aufsichtsbehörde am Mittwoch dem Call-by-Call-Anbieter Median Telecom rückwirkend für den Zeitraum vom 1. August bis 11. September, den Verbrauchern unter der Vorwahl 01063 geführte Gespräche in Rechnung zu stellen oder das Geld dafür einzuziehen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte: „Der Gesetzgeber hat die Preistransparenz zum Schutze des Verbrauchers eingeführt.“ Die Behörde werde entschlossen handeln, um den Verbraucher zu schützen und zu verhindern, dass der Wettbewerb durch Rechtsbruch verzerrt werde.
Seit 1. August müssen Anbieter von Call-by-Call-Diensten den Bruttopreis ansagen, den dieser Dienst kostet. Die Preisansage und mindestens drei weitere Sekunden müssen kostenlos sein. Der nun gemaßregelte Call-by-Call-Dienst war dieser Preisansagepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen, wie mehrere Testanrufe der Netzagentur belegten. Erst seit 12. September erfolge eine gesetzeskonforme Preisansage, betonte die Behörde.
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