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Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Die Gebührenordnung HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen Bauwesen, Stadtplanung, und Architektur erbringen. HOAI ist die Abkürzung für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutschlandweite Verordnung  zur Regelung der Honorare für Architekten und Ingenieure.

Die HOAI gilt für alle Personen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung, was sich durch die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Die zuletzt Juli 2013 modifiziertte Fassung der HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen  Stadtplanung, Bauwesen und Architektur erbringen.

Ausnahmen gibt es für Ingenieure, die in den Bereichen Bauphysik, Bodenmechanik, Umweltverträglichkeit,  und Vermessungswesen Leistungen erbringen.

 

Seit August 2009 ist novellierte HOAI in Kraft

Am 18. August 2009  ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in wesentlichen Teilen reformiert in Kraft getreten. Sie gilt für alle Verträge, die ab Inkrafttreten neu zwischen Auftraggebern und Architekten geschlossen werden.

Die wesentlichen Änderungen bei der HOAI, sorgte dafür, dass die Berechnung der Architektenhonorare auf eine neue Grundlage gestellt wurde. Die Leistungsvergütung wird seit 2009 in der Regel auf Basis der Kostenberechnung und nicht mehr für die jeweiligen Leistungsphasen getrennt ermittelt. Durch eine frühzeitige Bindung an die Kostenberechnung sollen Auftraggeber zudem früher Sicherheit über Bau- und Honorarkosten gewinnen. Mit der Anhebung der Honorartafeln für Architekten und Bauingenieure um zehn Prozent wurde auf die allgemeine Preisentwicklung reagiert.

Darüber hinaus sieht die neue Honorarordnung eine Bonus-Malus-Regelung vor, die das kostensparende Planen und Bauen fördern soll. Die reformierte HOAI von 2009 «stärkt den Schutz der Verbraucher und bedeutet zugleich Planungssicherheit für Architekten und Ingenieure», sagte Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Die aktuelle Fassung der HOAI von 2013 findet sich hier

kl/ddp.djn/kaf/mbr

Erstveröffentlichung am 1. September 2009