Start Aktuelles Neue Verteilerschlüssel für Heizkosten in vielen Eigentumswohnungen

Neue Verteilerschlüssel für Heizkosten in vielen Eigentumswohnungen

0

Berlin (ddp.djn). Viele Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine andere Verteilung der Heizkosten einführen. Denn seit Anfang des Jahres gilt eine neue Heizkostenverordnung. Darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum hin.

Veränderungen bringt sie vor allem für Wohnanlagen, die vor 1994 gebaut und zwischenzeitlich nicht energetisch modernisiert wurden. Denn die neue Verordnung schreibt vor, dass in Gebäuden, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, in denen die Strangleitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind und die mit einer Öl- oder Gasleitung versorgt werden, der Verteilerschlüssel auf 30 Prozent Grundkosten zu 70 Prozent Verbrauchskosten umgestellt werden muss. Bisher wurden die Heiz- und Warmwasserkosten in diesen Häusern meist zu 50 Prozent nach der Fläche und zu 50 Prozent nach dem Verbrauch verteilt.

Die Gemeinschaft kann auch nicht einfach beschließen, die Heizkosten anders zu verteilen, so der Verbraucherschutzverein. «Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Wohnungseigentum anzuwenden unabhängig davon, ob durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind», heißt es in der Heizkostenverordnung.

Allerdings wird in vielen Gemeinschaften nicht ganz eindeutig zu klären sein, ob sie zur Änderung des Verteilerschlüssels tatsächlich verpflichtet sind, so der Verein. Denn laut Verordnung ist der Schlüssel 50:50 weiterhin erlaubt, wenn die Leitungen für die Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind. «So werden sich in vielen Gemeinschaften die Geister darüber scheiden, ob in ihrem Haus die Leitungen nun ‚überwiegend‘ gedämmt oder ungedämmt sind», sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum. Sie rät dazu, im Zweifelsfall die Leitungen für die Wärmeverteilung zu dämmen und danach die Heizkosten zu 70 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen. Damit lasse sich der Energieverbrauch deutlich senken.

ddp.djn/kaf/mwo