Berlin (ddp.djn). Vor Pfusch am Bau schützt keine Versicherung. Gegen unvorhersehbare Schäden am Bauwerk während der Bauzeit können sich Bauherren aber wappnen. Ein neuer Ratgeber des Bauherren-Schutzbundes (BSB) erklärt, welche Versicherungen während der Bauphase unerlässlich sind.
Bei Unwetterschäden, Diebstahl bereits eingebauter Gebäudeteile oder mutwilligen Beschädigungen durch Unbekannte tritt eine Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, ein. Sie wird auch für komplexe Modernisierungsarbeiten empfohlen. Versichert ist der Wert der Bauleistungen. Einzelne Bausteine wie die Gebäudeverglasung können ab- oder zugewählt werden.
Wichtig ist auch der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht, deren Beitrag sich wie bei der Bauleistungsversicherung nach den Baukostenrichtet. Eigenleistungen werden mitgerechnet und sind gesondertanzugeben. Wer eine private Haftpflichtversicherung mit einem sehrguten Tarif hat, kann damit sein Bauherrenrisiko bereits versicherthaben. Individuell ist also zu prüfen, ob der rechtzeitige Wechseldes Privathaftpflichttarifs günstiger ist als die spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung, so der BSB.
Wer sich auf dem Bau helfen lässt, darf die Bauhelferunfallversicherung nicht vergessen. Der Ratgeber informiertüber Meldepflichten für private Bauherren gegenüber der Bauberufsgenossenschaft. Wichtig ist zu wissen, dass die Bauherrenselbst dort keinen Unfallversicherungsschutz erlangen können. Sie sollten ihren privaten Unfallversicherungsschutz prüfen.
Unerlässlich sind Wohngebäudeversicherung und eine Feuerrohbauversicherung, die das Haus bis zum Bezug schützt. Der BSBrät, vor Beginn des Bauvorhabens bereits eine später sowiesoerforderliche Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Dann bekommt mandie Feuerversicherung während der Bauzeit als deren beitragsfreienBestandteil.
Eine Extra-Passage ist netzgekoppelten Photovoltaikanlagengewidmet, die mit der Wohngebäudeversicherung nur eingeschränktgeschützt sind. Die Broschüre erklärt auch, welchen Schutz dieHausratversicherung bietet und wie Bauherren eine bestehende Versicherung ins fertige Haus überführen und dabei an die neuen Gegebenheiten anpassen können. Ein Sonderkündigungsrecht bestehtdurch den Einzug nicht. Der Ratgeber ist unter bsb-ev.de abrufbar.
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