Start Aktuelles Neues Versicherungs-Informationssystem wird umgebaut

Neues Versicherungs-Informationssystem wird umgebaut

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Berlin (ddp.djn). Über 4000 Versicherte haben in den vergangenen drei Monaten beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) angefragt, ob Einträge über sie im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherer vorliegen. Mehr als 90 Prozent von ihnen wurde mitgeteilt, dass kein Vermerk besteht, wie der Versicherungs-Dachverband am Mittwoch in Berlin mitteilte. Ein HIS-Eintrag hat – ähnlich wie eine negative Schufa-Auskunft – meist negative Auswirkungen für den Betreffenden, wenn er einen neuen Vertrag abschließen will.

Erstmals haben Versicherungsnehmer seit 1. April die Möglichkeit, Auskunft über eventuell für sie negative Vermerke im HIS zu erhalten. Jedoch steht die neue Regelung schon vor einer Erneuerung, wie der GDV weiter mitteilte. Es gebe bei der rechtlichen Bewertung des Systems zwischen Versicherungswirtschaft, Verbraucher- und Datenschützern Meinungsverschiedenheiten, räumte er ein. Derzeit werde mit den Datenschutzbehörden ein Konzept zum Umbau erarbeitet.

Das System wurde vor 16 Jahren geschaffen, um Versicherungsbetrug und -missbrauch zu begegnen. Dadurch entstehen laut GDV jährlich Schäden von mehreren Milliarden Euro. Derzeit seien im HIS rund 9,5 Millionen Einträge zu den mehr als 270 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland registriert. Rund 5 Millionen Datensätze beträfen Pkw. Die Daten würden automatisch nach 5 Jahren gelöscht.

Betroffene Personen sollen im künftigen HIS bei einem Eintrag benachrichtigt werden. Das Recht auf Selbstauskunft bleibe gewährleistet. Um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden, werde das neue HIS wesentlich aufwendiger und komplexer gestaltet und solle als Auskunftei ausgestaltet werden. Es könne daher voraussichtlich erst 2011 in Betrieb genommen werden.

Ein Eintrag im HIS kann von einem Versicherungsunternehmen veranlasst werden, wenn unwahre oder fehlerhafte Angaben zu Schadenfällen vorliegen. Er erfolgt zum Beispiel, wenn die Prüfung einer Schadenmeldung ergibt, dass geltend gemachte Ansprüche nicht oder nicht in vollem Umfang zu regulieren sind: Werde ein und derselbe Schaden bei mehreren Versicherern abgerechnet , so wird dies laut GDV dies mit Hilfe des HIS unterbunden.

ddp.djn/hpn/rab