Berlin (ddp.djn). Nicht alle Grundstücke eignen sich für den Bau energiesparender oder KfW-60-Häuser, für die es vergünstigte Darlehen gibt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gekoppelt, die nicht an jedem Standort erfüllt werden können.
Wenn Schlüsselfertigunternehmen ihr Haus beispielsweise in KfW-60-Ausführung anbieten, sollte der Käufer im Vorfeld klären, ob es auf dem ins Auge gefassten Grundstück überhaupt realisiert werden kann. Denn zur Erfüllung der Förderbedingungen muss unter Umständen eine Gebäudeseite vollständig nach Süden ausgerichtet werden. Möglicherweise ist das Grundstück dafür aber zu klein oder die Drehung des Hauses gen Süden baurechtlich nicht machbar, weil eventuell Abstandsflächen zum Nachbarn unterschritten werden müssen. Schon die zwingende Versetzung von Fenstern kann das Aus für die Förderung bedeuten.
Durch verbesserte Dämmung hat ein KfW-60-Haus mindestens 30 Prozent weniger Wärmeverluste als ein Standard-Haus nach der Energieeinsparverordnung EnEV und einen Primärenergiebedarf von nur 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Der Staat belohnt dies mit besonderes günstigen Fördermitteln seiner KfW-Bank.
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