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Nur zögerliche Umsetzung der Mietpreisbremse durch Bundesländer

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Bundesländer Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse soll Mietinteressenten in Ballungsgebieten vor überteuerten Wohnungen schützen und soll ab 1. Juni 2015 gelten. Die Umsetzung erfolgt jeweils durch die Bundesländer

Die Mietpreisbremse soll Mietinteressenten in Ballungsgebieten vor überteuerten Wohnungen schützen. Doch wie eine Umfrage der Bild-Zeitung ergab, werden sich viele Bundesländer nicht an den geplanten Einführungstermin am 1. Juni. halten. Einige Bundesländer wollen erst einmal gar keine Regionen mit Mietpreisbremse festlegen.

Die Mietpreisbremse wird in einigen Bundesländern wohl nur mit Verzögerung starten, fünf der Bundesländer voraussichtlich erst einmal gar nicht. Das berichtet die „Bild“-Zeitung und beruft sich auf eine Umfrage in den 16 deutschen Bundesländern. Aktuell scheint nur Berlin die Mietpreisbremse und damit die Deckelung der Mieten zum 1. Juni einführen zu wollen.

Was ist die Mietpreisbremse?

Das neue Mietrechtsnovellierungsgesetz, soll zukünftig verhindern, dass Mieten in den begehrten Wohngegenden der Ballungszentren zu stark in die Höhe steigen. Bei Wiedervermietungen sollen die Kosten für die Wohnungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen dürfen. Bei Neubauten und nach Sanierungen greift die Deckelung der Mieten allerdings nicht.

Der Bundesrat hatte die Einführung der Mietpreisbremse Ende März positiv entschieden. In welchen Regionen die Mietpreisbremse gelten soll, legen die einzelnen Bundesländer selbst fest. Das heisst also auch, die Mietpreisbremse gilt nicht in allen Wohnbezirken. Jedes Bundesland muss diese Städte, Gemeinden und Bezirke ausweisen, dort gilt die Mietpreisbremse dann für fünf Jahre.

Umsetzung Bundesländer der Mietpreisbremse

In Nordrhein-Westfalen soll die Mietpreisbremse am 1. Juli in Kraft treten, in Rheinland-Pfalz laut Umfrage „bis zur Sommerpause“. Baden-Württemberg und Bremen wollen spätestens im September die Mietpreisbremse einführen, Brandenburg bis Ende des Jahres. Niedersachsen wird die Mietpreisbremse der Umfrage zufolge im kommenden Jahr die Mietpreisbremse einführen.

Und dann gibt es Bundesländer bei denen die Mietpreisbremse ungewiss sei: Das Bundesland Sachsen-Anhalt sehe „keinen Umsetzungsbedarf“, das Bundesland Saarland „keine Notwendigkeit“. Ebenso die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Einige Bundesländer wollen die Mietpreisbremse „zügig“einführen, haben aber noch gar keinen konkreten Starttermin- so die Bild Zeitung.

Bestellerprinzip bei Maklerprovision

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz beinhaltet außerdem, dass Bestellerprinzip bei Maklerprovision. Dieser Grundsatz nennt sich Bestellerprinzip und beruht auf der Neufassung des § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Das heißt nicht, dass Mietinteressenten grundsätzlich keine Provision mehr zahlen müssen. Erhält der Makler seinen Auftrag vom Mietinteressenten selbst und vermittelt ihm eine Wohnung, so soll er vom Mieter dafür auch eine verlangen dürfen. War die Wohnung bereits im Bestand des Immobilienmaklers, so ist der Vermieter zahlungspflichtig. Ausnahmen, bei denen das Bestellerprinzip nicht gelten soll sind: Kaufimmobilien, Neubauimmobilien und sanierte Immobilien – bei allen anderen Mietwohnungen sollen der Regelung künftig unterliegen.

Bildhinweis: HARO Professional Parkett 4000 Stab Allegro Eiche Terra / HARO Flooring – Parkett & Laminat / Flickr / CC BY-ND 2.0)