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Ohne Baugenehmigung droht Abriss

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Nürnberg (ddp.djn). Beim Bau eines Eigenheims ist üblicherweise eine Baugenehmigung erforderlich. Die Regelungen hierzu fallen regional sehr unterschiedlich aus, weil das Baurecht der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. Um Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde zuvermeiden, sollte sich der Bauherr vor Baubeginn auf jeden Fall beider entsprechenden Stelle oder bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt erkundigen, was er für sein Vorhaben benötigt, rät das Portal bauen.de.

Um die Baugenehmigung zu erhalten, muss der Bauherr zusammen mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer den ausgefüllten Bauantrag und weitere Unterlagen wie etwa eine Baubeschreibung, einkatasteramtlicher Lageplan und Bauzeichnungen ein. Auch diverse Berechnungen und ein Standsicherheitsnachweis dürfen nicht fehlen. Mit einem Anruf bei der zuständigen Behörde kann schnell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden

Die Bearbeitung eines Bauantrags kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit prüft die Behörde, ob das Bauvorhaben den Vorgaben desörtlichen Bebauungsplans entspricht, dann folgt der Abgleich mit demBauordnungsrecht. Dabei prüft die Behörde prüft, ob etwa die Grenzabstände oder die Wärmeschutzverordnung eingehalten werden.

Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist zeitlich begrenzt underlischt, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne – je nachBundesland zwei bis vier Jahre – nicht mit dem Bau begonnen wird. Die Gebühr für die Genehmigung – je nach Bundesland und Baumaßnahme biszu 25 Promille der Baukosten – wäre dann umsonst bezahlt.

ddp.djn/mwo/rab