Neue Beiträge

Fliegengitter und Backpulver statt chemischer Keule

Die langersehnte warme Jahreszeit hat auch Schattenseiten: Insekten in Wohn- und Schlafräumen oder in der Küche können zur Plage werden. «Am besten lassen Sie...

Garten: Geliebter Goldflieder – Experten schneiden Forsythien nach der Blüte

Forsythien sollten direkt nach der Blüte zurück geschnitten werden, damit sie auch im nächsten Jahr wieder kräftig blühen. Das erklären die Gartenexperten der Landwirtschaftskammer...

Schmetterlinge im Garten: Brennnesseln, Sommerflieder und viel Licht

-- von Sebastian Stoll --   Nicht nur mit Blumen können Gartenbesitzer für farbige Vielfalt sorgen. Wen das Ausgefallenere reizt, der richtet die Bepflanzung so...

Mietrecht: Ehre dem Alter – Senioren

Ehre dem Alter Berlin (ddp.djn). Viele Senioren leben auch in hohem Alter noch in ihrer Wohnung. Selbstverständlich gilt für sie wie für alle anderen Mieter das allgemeine Mietrecht. Die aktuelle Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren aber mit den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppe beschäftigt. Einige Gerichte fällten Urteile, die den Älteren ihren manchmal beschwerlichen Alltag erleichtern, wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen informiert. Beispielswiese sind die Richter mit den sogenannten Rollatoren, also den Gehhilfen, die viele ältere Menschen brauchen, relativ großzügig. Das Amtsgericht Hannover musste entscheiden, ob ein älterer Herr seinen Rollator im Hausflur abstellen dürfe. Die Richter bejahten das eindeutig. (AZ: 503 C 3987/05) Wenn der betagte Herr das Gerät nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen könne, dann müsse ihm das «Parken» im Treppenhaus gestattet sein, meinten sie. Selbst dann übrigens, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungsweges nicht eingehalten werden kann. Im Notfall sei es nämlich kein Problem, den Rollator schnell zu entfernen.

Windröschen – Anemonen blühen von Frühjahr bis Herbst

Anemonen sind Schmuckstücke, die zu allen Jahreszeiten im Garten blühen. Je nach Art und Sorte wachsen sie in sonnigen und schattigen Bereichen. Während die...

Beim Hausbau auch an später denken

Beim Hausbau auch an später denken Berlin (ddp). Wer auch als älterer Mensch selbstbestimmt zu Hause wohnen möchte, der sollte seine eigenen vier Wände rechtzeitig barrierearm umbauen. Die Vorbereitungen dafür kann man gar nicht früh genug treffen: «Auch junge Bauherren sollten frühzeitig an ihr Alter denken und heute schon vorausschauend barrierearm planen», rät Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. «In der Entwurfsphase können viele Details bedacht werden, um das Einfamilienhaus für spätere alters- oder unfallbedingte Behinderungen vorzubereiten. Und das ohne größeren finanziellen oder bautechnischen Aufwand", ergänzt der Architekt.

Fassadenstuck – Das eigene Haus kreativ verschönern

Weltenbummler auf Kulturreise werden es kennen: Oft schaut man sich nicht nur die fremden Landschaften an, sondern wird auch in den Bann des malerischen Stadtbildes...

Desinfektion gegen Viren (Coronavirus)

In vielen Drogeriemärkten wird verstärkt zu Desinfektionsgel wegen des sich verbreitenden SARS-CoV2 Virus (auch: COVID-19) gegriffen. Die bieten aber nur selten...

Frische Tulpen quietschen

Bevor Tulpen im Garten blühen, verschönern die Frühlingsboten bereits Haus und Wohnung. Mit ein paar einfachen Tipps können Blumenfreunde dafür sorgen, dass Tulpen in...

Frühling: Die ersten Blüten vor der Tür

Mit bepflanzten Topfensembles erhalten Eingangsbereiche ein buntes Gesicht. Frühblüher bringen Farbe in den Frühling und verschönern den Raum vor der Haustür. Auch wer wenig...

Wann ist eine Kündigung des Mietverhältnisses unwirksam?

Wer eine Kündigung seines Vermieters erhält, sollte Ruhe bewahren. Ein Mietverhältnis seitens des Vermieters kann in Deutschland zum Beispiel gekündigt werden, wenn dieser Eigenbedarf...

Verdacht auf Steuerhinterziehung? Mietvertrag unter Angehörigen/Familie muss Fremdvergleich standhalten!

Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...

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