Kleiner Aufwand, große Wirkung: Wer einen Rauchmelder installiert, wird vor bedrohlicher Rauchentwicklung frühzeitig gewarnt. Verbraucher sollten aber darauf achten, einen Rauchmelder mit dem VdS-Zeichen des Verbands der Sachversicherer zu kaufen, rät der TÜV Rheinland. Bei Geräten mit dem VdS-Siegel sei ein störungsfreier Betrieb gewährleistet. Zudem seien diese mit einem Alarm ausgestattet, der bei nachlassender Batterieleistung akustische Warnsignale aussendet.
Grundsätzlich sollten die Batterien einen mindestens einjährigen Betrieb garantieren und leicht auszutauschen sein, wenn ihre Kraft nachlässt. Mit dem Testknopf prüft man den Rauchmelder einfach und schnell regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit. Im Gewerbe dagegen sind Warnmelder viermal im Jahr vom Hersteller zu überwachen, hinzu kommt die Kontrolle durch Prüfsachverständige in Einrichtungen mit großem Menschenaufkommen, beispielsweise auf Flughäfen, in Hotels oder in Schulen.
Der TÜV-Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit, Hans-Peter Zacharias, rät dazu, Rauchmelder mindestens in allen Wohnräumen sowie im Flur anzubringen. „In Häusern ist die Installation zudem im Keller und auf dem Speicher sinnvoll“, sagt er. In besonders großen Räumlichkeiten sei es ratsam, mehrere Geräte zu installieren, da ein Rauchmelder in der Regel für eine Raumgröße von 60 Quadratmetern konzipiert sei.
dapd