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Anwohner müssen Altglascontainer hinnehmen

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Anwohner müssen Altglascontainer hinnehmen

Altglascontainer dürfen in einem Wohngebiet stehen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen 2012 entschieden. Anwohner hatten sich über einen Containerstandort beschwert, der sich sieben Meter von ihrem Grundstück und 16 Meter von ihrem Wohngebäude entfernt befindet.

Das Gericht stellte fest, dass die Kläger die Lärmbelastung angesichts dieser Entfernungen als sozialadäquat hinzunehmen hätten. Dies gelte sowohl für die Einwurf- als auch für die Begleitgeräusche, insbesondere das An- und Abfahren von Pkw sowie die Geräusche bei der Entleerung der Altglascontainer.

Auch die Lärmbeeinträchtigung durch Nutzer außerhalb der vorgesehenen Einwurfzeiten sei im Regelfall hinzunehmen. Die Gemeinde sei allerdings verpflichtet, den Containerstandort zu überwachen und die missbräuchliche Nutzung der Container ordnungsrechtlich zu verfolgen.

(Aktenzeichen: 6 K 2346/09)