Start Aktuelles Rechtstipp: ARGE muss volle Miete übernehmen

Rechtstipp: ARGE muss volle Miete übernehmen

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Magdeburg (ddp.djn). Einem Hartz-IV-Empfänger muss die gesamte Miete gezahlt werden, wenn er eine angemessene Wohnung alleine bewohnt. Das ist auch der Fall, wenn seine Eltern den Mietvertrag mit unterschrieben haben. Das geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg hervor. Die ARGE hatte einem Oscherslebener Hartz-IV-Bezieher nur ein Drittel der Miete für seine 37 Quadratmeter große Wohnung bewilligt. Aus Gründen der Bonität hatte der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages darauf bestanden, dass beide Eltern ihn mit unterschreiben. Daraus folgerte die ARGE, dass die Eltern die restlichen zwei Drittel der Miete an den Vermieter zahlen müssten.

Das Sozialgericht sah das anders. Es befand, dass die Eltern nicht Mieter der Wohnung ihres Sohnes geworden sind, da sie nur aus Bonitätsgründen unterschrieben hätten. Es handele sich nur um ein Schuldversprechen gegenüber dem Vermieter, damit ihr verschuldeter Sohn überhaupt eine Wohnung anmieten könne.

(AZ.: S 11 AS 3600/09 ER)

ddp.djn/kaf/mwo