Start Aktuelles Rechtstipp: Bauunternehmen – Gewährleistung lässt sich nicht vertraglich ausschließen

Rechtstipp: Bauunternehmen – Gewährleistung lässt sich nicht vertraglich ausschließen

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Karlsruhe (dapd). Ein Bauunternehmen kann die gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich ausschließen. Eine entsprechende Klausel ist in der Regel ungültig, befand der Bundesgerichtshof. Ein Bauunternehmen muss für mangelhafte Arbeit immer haften.

Ein Ausschluss der Gewährleistung sei nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn dem Käufer die rechtlichen Folgen des Ausschlusses der gesetzlichen Gewährleistung beim Notartermin eingehend erläutert wurden oder wenn der Notar sicher sein kann, dass der Käufer sich der Tragweite einer solchen Regelung bewusst ist. (AZ: VII ZR 130/05)

dapd.djn/T2012091903355/kaf/K2120/mwo