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Rechtstipp: Bio-Schleim ist kein Mietmangel

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Berlin (dapd). Schwarzer, schleimiger Belag in der Einfüllkammer der Waschmaschine und im Spülkasten der Toilette rechtfertigt nicht die Minderung der Miete. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Münster weist der Infodienstes Recht und Steuern der LBS hin (AZ: 28 C 2750/09).

In dem Fall hatte sich der Mieter einer Wohnung den Eigentümer aufgefordet, die Ursache der Schleimbildung zu beseitigen. Es handle sich um einen Mangel, der von ihm nicht hingenommen werden müsse.Ein für den Prozess bestellter Sachverständiger bestätigte dasVorhandensein des Biofilms. Gleichzeitig wies er aber auch auf Gutachten diverser Hygieneinstitute und Verbände hin, die solche Ausflockungen als völlig unschädlich für die Gesundheit bezeichnen.Deswegen entschied der zuständige Richter, die Klage abzuweisen. Von einem Mangel der Mietsache könne man in diesem Falle nicht sprechen. (AZ: 28 C 2750/09)

dapd.djn/kaf/mwo