Start Aktuelles Rechtstipp: Einspeisevergütung Solarstrom hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ab

Rechtstipp: Einspeisevergütung Solarstrom hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ab

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Schleswig (dapd). Die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom hängt davon ab, wann die einzelnen Photovoltaikmodule in Betrieb wurden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig hervor. Demnach kann die höhere Vergütung eines Vorjahres nur für den Teil einer Gesamtanlage beansprucht werden, der auch in jenem Jahr fertiggestellt wurde. Jedes einzelne Modul sei eine eigenständige Anlage.

(Aktenzeichen: OLG Schleswig, 16 U 107/11)

dapd.djn/T2012041900627/kaf/K2120/mwo