Start Aktuelles Rechtstipp: Endreinigung gehört zum Mietpreis der Ferienwohnung

Rechtstipp: Endreinigung gehört zum Mietpreis der Ferienwohnung

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Schleswig (dapd). Der Mietpreis, mit dem für eine Ferienwohnung geworben wird, muss die Endreinigungskosten enthalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Ein Anbieter hatte im Internet für verschiedene Ferienwohnungen geworben und in einer Tabelle Wochenpreise angegeben, die nach Hauptsaison, Nebensaison und Sparwochen aufgegliedert waren. Erst ganz am Ende der Werbung wurde auf die Zusatzkosten für die Endreinigung hingewiesen.

Dieses Verhalten beanstandete die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es verstoße gegen die Preisangabenverordnung und sei wettbewerbswidrig. Dem stimmte das OLG zu. Der Anbieter müsse den Endpreis angeben, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sei.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Schleswig 6 U 27/12)

dapd.djn/T2013032701201/kaf/K2120/mwo