Bonn (ddp.djn). Der Anschluss eines Grundstücks an das Wasser-Verteilungsnetz fällt unter «Lieferung von Wasser» und wird daher ermäßigt besteuert. Das bedeutet, dass auch für Wartungsarbeiten am Trinkwassernetz statt 19 Prozent nur 7 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (AZ: V R 61/03), auf das der Verband Wohneigentum verweist. Allerdings trifft das nur dann zu, wenn das Wasserversorgungsunternehmen die Arbeiten selbst durchgeführt hat. Ist das Unternehmen, das die Anschluss- bzw. Wartungsarbeiten vorgenommen hat, nicht mit dem Wasserversorger identisch, muss der volle Steuersatz gezahlt werden.
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