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Rechtstipp: Grundstückseigentümer muss zugeparkte Einfahrt nicht dulden

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Rechtstipp: Grundstückseigentümer muss zugeparkte Einfahrt nicht dulden

Ein Grundstückseigentümer darf von einem Autofahrer die Entfernung seines auf einer öffentlichen Straße abgestellten Fahrzeugs verlangen, wenn dieses die Einfahrt zum Grundstück blockiert. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Aktenzeichen: V ZR 154/10).

Hauseinfahrt zu geparkt

Hauseinfahrt zugeparkt
Der BGH hat entschieden: Möchte niemand die Grundstückseinfahrt nutzen, darf die Zufahrt kurzfristig geblockt werden. Auch kurzfristiges Be- und Entladen der Nachbarn ist zu dulden.

Laut BGH ist es jedoch entscheidend, ob es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt. Eine Eigentumsbeeinträchtigung liege nicht vor, wenn in der Zeit der Blockierung niemand die Grundstückseinfahrt nutzen möchte. Darüber hinaus sei eine kurzfristige Blockade der Zufahrt zum Be- und Entladen unter Nachbarn zu dulden.