Start Aktuelles Rechtstipp: Gutachten zur Mieterhöhung nicht auf Mieter umlegbar

Rechtstipp: Gutachten zur Mieterhöhung nicht auf Mieter umlegbar

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Mainz (ddp.djn). Ein Vermieter darf die Kosten für ein Gutachten zur geplanten Mieterhöhung nicht auf die Mieter abwälzen. Das entschied das Landgericht Mainz. In dem Fall hatte der Eigentümer einer Immobilie ein privates Sachverständigengutachten erstellen lassen, um danach zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Miete heraufsetzen könne. Dieses Gutachten hatte er seinem offiziellen Mieterhöhungsverlangen beigefügt. Die Kosten dafür wollte er auf die Mieter umlegen, die allerdings dagegen klagten.

Das Gericht gab ihnen Recht. Ein Gutachten über übliche Entgelte für vergleichbaren Wohnraum diene in erster Linie dem Vermieter. Denn der Eigentümer wolle sich schließlich auf diesem Wege darüber vergewissern, ob er mehr Geld fordern könne. «Die Kosten eines solchen Gutachtens, zu welchem Ergebnis es auch immer führt, sind Aufwendungen für eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung und deshalb in aller Regel nicht ersetzbar», so die Richter.

(AZ: 3 T 16/04)

ddp.djn/kaf/mwo