Start Aktuelles Rechtstipp: Hausgeld nicht bezahlt – Schadenersatzanspruch gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Rechtstipp: Hausgeld nicht bezahlt – Schadenersatzanspruch gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

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Saarbrücken (dapd). Wohnungseigentümer, die das Hausgeld nicht zahlen, müssen unter Umständen Schadenersatz an die anderen Wohnungseigentümer zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor.

Ein Wohnungseigentümer hatte seine Wohnung vermietet. Die Mieterin zog aber aus, weil wiederholt Heizung und Warmwasser ausgefallen waren. Ursache für die Ausfälle war, dass die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die im Wirtschaftsplan beschlossenen Hausgelder entweder überhaupt nicht, verspätet oder nur zum Teil bezahlten und deshalb der Heizöltank leer war. Deshalb verlangte der Eigentümer von der WEG Schadenersatz für die entgangenen Mieten.

Ohne Erfolg. Denn er hatte seinen Schadenersatzanspruch an die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht. Die richtige Adresse wären aber die Eigentümer gewesen, die die Hausgelder nicht oder nicht ordnungsgemäß gezahlt hatten. Falls einem Eigentümer wegen des Zahlungsverhaltens der übrigen Wohnungseigentümer ein Schadenersatzanspruch zustehen sollte, besteht dieser nicht gegenüber der WEG, sondern allenfalls gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern, soweit diese Pflichtverletzungen begangen und diese zu vertreten haben, stellte das Gericht klar.

(Aktenzeichen: Landgericht Saarbrücken 5 S 23/11)

dapd.djn/T2012101102774/kaf/K2120/mwo