Start Aktuelles Rechtstipp: Kein Bestandschutz für Schwarzbauten

Rechtstipp: Kein Bestandschutz für Schwarzbauten

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Berlin. Schwarzbauten müssen auch noch nach Jahrzehnten abgerissen werden, wenn die Baubehörde das anordnet. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wie die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer Juli-Ausgabe informiert.

Der Pächter eines Kleingartens hatte Anfang der 80er Jahre auf dem Grundstück ein Wohnhaus gebaut. Eine Baugenehmigung hatte er nicht beantragt. Die hätte er auch nicht bekommen, weil das Gelände im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen war.

Nach fast 30 Jahren ordnete die Bauaufsichtsbehörde den Abriss des Gebäudes an. Dagegen klagte der Pächter vergeblich. Für das illegal errichtete Gebäude gebe es keinen Bestandsschutz, entschieden die Richter, selbst wenn die Behörde über Jahre hinweg nicht eingeschritten sei. Der Abriss sei auch nicht unverhältnismäßig, er stelle nur den ordnungsgemäßen Zustand wieder her. (AZ: 10 K 1951/07)

ddp.djn/kaf/mwo