Bremen (dapd). Ein lärmender Mieter kann zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn andere Mieter seinetwegen die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen.
In dem Fall hatte ein Mieter über mehrere Monate den Hausfrieden gestört. Er hörte laute Musik, klopfte an Wände und Heizungsrohre, ließ abends und nachts lautes Reden und Schreien vernehmen. Einige der anderen Hausbewohner minderten für die Monate, in denen gehäuft Störungen vorkamen, die Miete um 20 Prozent. Der Vermieter verlangte von dem Mieter, dass er diese geminderten Beträge erstattet.
Das Bremer Gericht argumentierte, dass der Mieter Schadenersatz leisten müsse, weil er durch sein Verhalten die berechtigten Mietminderungen der anderen Mieter verursacht habe. (AZ: 17 C 105/10)
dapd