Start Aktuelles Rechtstipp: Mietminderung bei Luftgewehrbeschuss

Rechtstipp: Mietminderung bei Luftgewehrbeschuss

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München (ddp.djn). Der Mieter einer Wohnung mit Loggia darf die Miete um fünf Prozent mindern, wenn auf die Loggia mit einem Luftgewehr geschossen wurde und eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht. Das entschied das Amtsgericht München. Das Minderungsrecht ende jedoch, wenn mehrere Monate vergehen, ohne dass sich der Vorfall wiederholt. Für eine Verunreinigung der Loggia mit Taubenkot sei ebenfalls eine Minderung von fünf Prozent angemessen. Allerdings dürfen diese Minderungen nicht zusammengerechnet werden, sofern der Mietgebrauch schon durch einen Minderungsgrund beeinträchtigt ist.

(AZ: 412 C 32850/08).

ddp.djn/kaf/mwo