Hamburg (dapd). Blei im Trinkwasser berechtigt zur Mietminderung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor. Danach ist es ein Mangel der Wohnung, wenn die Konzentration von Blei im Trinkwasser den zulässigen Höchstwert überschreitet.
In dem verhandelten Fall erreichten die Bleiwerte erst die zulässige Konzentration, nachdem das Wasser 10 bis 15 Minuten ablief. Der Mieter hatte die Miete deshalb um knapp fünf Prozent gemindert.Zu Recht, wie das Gericht befand. Die Überschreitung der zulässigen Höchstwerte stelle einen Mangel dar, der zu einer Minderung führe. Das Laufenlassen des Wassers, um die Bleikonzentration zu verringern, sei über einen Zeitraum von wenigen Sekunden zumutbar. Für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten gelte dies jedoch nicht. Dies sei für den Mieter ein nicht zu rechtfertigender Zeitaufwand und auch eine Verschwendung von Trinkwasser. (AZ: 910 C 117/10)
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