Start Aktuelles Rechtstipp: Mietminderung wegen zu wenig Quadratmetern in der Wohnung – Makler-Angaben über Wohnungsgröße nicht bindend

Rechtstipp: Mietminderung wegen zu wenig Quadratmetern in der Wohnung – Makler-Angaben über Wohnungsgröße nicht bindend

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Frankfurt/Main (dapd). Mieter können sich bei einer Mietminderung wegen zu geringer Wohnungsgröße nicht auf eine Wohnungsannonce berufen. Angaben, die Immobilienmakler zur Größe einer Mietwohnung machen, sind nicht bindend, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Ein Mieter hatte sich auf die Internet-Annonce des Maklers berufen, nach der seine Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern haben sollte. Tatsächlich misst sie aber nur 62 Quadratmeter. Daraufhin kürzte der Mieter die Zahlungen entsprechend.

Da im Mietvertrag keine konkrete Wohnungsgröße vereinbart wurde, hätten die Mieter kein Recht zur Mietminderung, entschied das Gericht. Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einer Annonce genüge dafür nicht.

(Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt/Main 33 C 3082/12)

dapd.djn/T2012112101427/kaf/K2120/mwo