Düsseldorf (dapd). Mieter müssen erst dann Miete zahlen, wenn sie die Schlüssel zu ihrer Wohnung erhalten haben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf hervor.
In dem Fall ging es um die Schlüsselübergabe. Der Mieter behauptete, niemals den Schlüssel erhalten und deswegen das Gebäude auch nicht genutzt zu haben. Da der Vermieter das Gegenteil nicht beweisen konnte, blieb er auf seinen finanziellen Forderungen sitzen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS erklärte. Die Richter stellten klar, dass der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel für die gemieteten Räume übergeben muss. Nur so könne ihm das alleinige Besitzrecht verschafft werden.
(Aktenzeichen: I-10 U 60/10)
dapd.djn/kaf/K2120/mwo