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Rechtstipp: Vermieter darf Müllschlucker stilllegen

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Berlin (dapd). Der Vermieter einer Wohnung darf einen Müllschlucker stilllegen, um eine bessere Mülltrennung zu erreichen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor.

In den hatten die Bewohner eines Miethauses bis 2008 Hausmüll und Plastik über eine hausinterne Müllabwurfanlage entsorgt. Nachdem diese geschlossen wurde, müssen sie ihren sämtlichen Müll zu Hausmüll- und Plastiktonnen bringen, die in 100 Metern Entfernung aufgestellt wurden. Dort befinden sich auch Behälter für Papier, Glas und Bioabfall.

Im Mietvertrag heißt es dazu: „Das Wohnungsunternehmen darf diese Ordnungen nachträglich aufstellen, ergänzen, ändern oder aufheben, soweit dies im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses dringend notwendig ist und für den Mieter zumutbar ist.“

Das AG Berlin-Wedding urteilte, dass der Vermieter befugt war, die Müllabwurfanlage stillzulegen. Denn dies diene dazu, das Mülltrennungsverhalten der Mieter zu verbessern und damit einem gesamtgesellschaftlichen Ziel. Dem Mieter sei die Änderung auch zumutbar, selbst er nun zum Entsorgen von Haus- und Plastikmüll einen längeren Weg zurücklegen muss.

(Aktenzeichen: 16 C 513/10)

dapd