Dessau-Roßlau (dapd). Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Heizen mit Kamin- und Kachelöfen. Über die neuen Anforderungen informiert das Umweltbundesamt in seiner Broschüre“Heizen mit Holz – ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“.Danach darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden.Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofenwie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefassteVerordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen enthält eineListe der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legteinen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn dieVerwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad derAnlage, auch die Schadstoffemissionen steigen.
Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einenentscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einenRaum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vomHersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagenauf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiterenMessungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich.
Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf derFeuerungsanlage eine Bescheinigung über die Einhaltung derAnforderungen erhalten, die dem Schornsteinfeger vorzulegen ist. FürHeizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen,gelten neue Grenzwerte, die die Schornsteinfeger überwachen.
Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vorallem bei einfachen Geräten haben die Betreiber entscheidendenEinfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sindauch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtigeEinstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmenBetrieb. Auch dazu gibt die Broschüre nützliche Hinweise. Sie steht auf der Website des Umweltbundesamtes zum kostenlosen Download zurVerfügung. (umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3151.html)
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