Berlin (ddp.djn). Alte Häuser, etwa aus der Gründerzeit oder dem Klassizismus, haben ihren ganz besonderen Charme und sind bei vielen Käufern heiß begehrt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) macht Interessenten Mut, in denkmalgeschützte Gebäude zu investieren, obwohl sie in der Unterhaltung und Sanierung etwas teurer sind als herkömmliche Häuser.
Alte Häuser können heute so hergerichtet werden, dass ein Wohnen nach modernen Standards möglich ist. Das trifft auch auf die Energiebilanz zu. Denkmalgeschützte Häuser müssen keine Energieschleudern sein. «Bei der Sanierung muss aber jedes Haus individuell betrachtet werden», erklärt VPB-Vorsitzender Thomas Penningh. «Standardisierte Lösungen gibt es nicht.» Die Gebäudesubstanz und das äußere Erscheinungsbild von denkmalgeschützten Häusern sollen durch die Sanierung nicht beeinträchtigt werden.
Würde man etwa Fachwerkhäuser einfach mit Dämmplatten einpacken wie andere Gebäude, ginge die historische Fachwerkfassade verloren. Auch Gründerzeithäusern, die sich mit aufwendigem Stuck und farbigen Gesimsen schmücken, bekäme eine Wärmedämmschicht schlecht.
«Der Reiz des Fachwerkhauses liegt immer in der Fassade, da verbieten sich außenliegende Wärmedämmungen ganz von selbst», erläutert Penning. «Aber auch Fachwerkhäuser lassen sich zeitgemäß heizen. Ob sich die Besitzer für eine bauphysikalisch nicht unproblematische Innendämmung entscheiden oder für alternative Heizungssysteme, das richtet sich stets nach den bautechnischen Besonderheiten der Immobilie und den Auflagen der zuständigen Denkmalschutzbehörde.»
Baudenkmäler brauchen also eine besondere Behandlung. Experten sind dabei, Lösungen für gängige denkmalgeschützte Gebäudetypen zu entwickeln. Einige sind im Leitfaden «Energieeinsparung und Denkmalschutz» der Deutschen Energieagentur (dena) enthalten.
Da die Sanierung denkmalgeschützter Häuser mit vielen Auflagen von den Denkmalschutzbehörden verbunden und der finanzielle Aufwand höher ist als bei herkömmlichen Immobilien ist, kommt der Staat Denkmalbesitzern entgegen. Sie können fast alle Arbeiten an ihrem Haus steuerlich absetzen, und zwar zu 90 Prozent über zehn Jahre. Vorausgesetzt, das Kulturdenkmal wird von den Eigentümern selbst bewohnt und sämtliche Sanierungs- und Umbauarbeiten werden vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt.
Das ist wichtig, erläutert der VPB, denn das behördliche Einverständnis ist Bedingung für die spätere Ausstellung der Bescheinigung, die der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen muss, um die Denkmalausgaben geltend machen zu können. Wer ohne Genehmigung saniert oder umbaut, der bekommt nicht nur keine Bescheinigung und damit auch keinen Steuererlass, sondern obendrein auch noch ein Verfahren wegen illegalen Bauens.
Bei Verstößen gegen die Auflagen des Denkmalschutzes können die Behörden sogar die sofortige Rücknahme der Umbauten fordern. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (AZ: K 857/06). Im verhandelten Fall hatte der Käufer einer über 100 Jahre alten, denkmalgeschützten Kapelle ohne behördliche Genehmigung eine Zwischendecke mit Fußbodenheizung einziehen lassen. Das Landesamt für Denkmalschutz forderte, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das Objekt sei in erheblichem Umfang zerstört und in seiner Aussage als Sakralraum vermindert worden. Die Verwaltungsrichter gaben den Denkmalschützern recht. Der Eigentümer wurde verurteilt, die Umbauten rückgängig zu machen.
(ddp)