Lärm dauerhaft aussperren: Tipps zum Thema Schallschutz für private Bauherren.
Das Thema Schallschutz spielt auch für private Bauherren eine große Rolle und sollte bereits frühzeitig in die Bauplanung mit einfließen. So wird gewährleistet, dass die Schallschutzmaßnahmen den aktuellen Gesetzen und Verordnungen entsprechen und die Bewohner des Hauses zuverlässig vor Lärm von innen und außen geschützt werden.
Was bedeutet Schallschutz?
Der Begriff Schallschutz bezieht sich auf sämtliche Maßnahmen, die die Ausbreitung von Schall hemmen können. Schall ist dabei nicht identisch mit Lärm, denn: Während Schall objektiv messbar ist, wird Lärm eher subjektiv als solcher wahrgenommen. Mithilfe eines umfangreichen Schallschutzes gewährleisten Bauherren, dass Geräusche auf ihrem Übertragungsweg so weit gemindert werden, dass die Bewohner diese gar nicht erst als störenden Lärm empfinden. Und dies gilt sowohl für Luftschall, der beispielsweise durch Gespräche oder Musik entsteht, als auch für Trittschall, der sich über Fußböden und Treppen ausbreitet. Modernste Verfahren ermöglichen einen immer komplexeren, effektiveren Schutz vor Luft- und Trittschall, der die Wohn- und Lebensqualität in einem Gebäude erheblich verbessern kann. Beispielsweise mit sogenannten Trittschallschutzdämmungen für Böden.
Was sagt das Gesetz zum Schallschutz?
Zum Thema Schallschutz gibt es viele gesetzliche Vorgaben mit komplizierten Einzelregelungen, sodass es im Zweifel immer besser ist, sich von einem Experten beraten zu lassen. Die wichtigsten Vorgaben sind in der DIN-Norm 4109 festgelegt. Danach müssen Bauherren einen Schallschutznachweis erbringen, der gewährleistet, dass Bewohner keine Lärmbelästigung von außen und innen hinnehmen müssen.
Der Schallschutznachweis wird in der Regel vom zuständigen Ingenieurbüro ausgestellt. Lediglich freistehende Einfamilienhäuser benötigen meist keinen Schallschutznachweis – auch hier kann das Dokument im Zuge von Sanierungsarbeiten jedoch erforderlich werden. Außerdem ist es grundsätzlich ratsam, für ausreichend Schallschutz zu sorgen, damit die Wohnqualität nicht beeinträchtigt wird. Laut DIN-Norm 4109 müssen Wohnungstrennwände eine Schalldämmung von mindestens 53 Dezibel gewährleisten, bei Reihenhäusern sogar 59 Dezibel. Grundsätzlich gelten aber stets nur die zum Bauzeitpunkt aktuellen Normen.
Neubauten effektiv dämmen: Tipps
Beim Thema Schallschutz spielen natürlich die Wände und somit die Bauweise eine wichtige Rolle. Hier gilt: Dicke, massive Wände (zum Beispiel aus Beton oder Vollziegeln) weisen die höchsten Dämmwerte auf. Darüber hinaus sind jedoch auch folgende Elemente des Hauses für den Schallschutz verantwortlich:
- das Dach samt Dachgeschossdecke
- die Türen
- die Fenster
- die Rollladenkästen
- das Rohrsystem
Das schallgeschützte Dach
Für das Dach gilt: Ein massives Dach bietet den größten Lärmschutz, auch bei Fluglärm. Alternativ können Bauherren sich für die kostengünstigere Aufsparrendämmung entscheiden. Auch die Beschaffenheit der Dachgeschossdecke sollte man beim Hausbau nicht vernachlässigen. Im Idealfall ist sie mehrschalig aufgebaut und mit einem schalldämmenden Bodenbelag versehen, etwa mit Linoleum, Kork, PVC oder mit schwimmendem Estrich.
Schallgeschützte Fenster und Türen
Gerade über die Fenster dringen viele Geräusche in den Wohnraum ein – es sei denn, Bauherren entscheiden sich für spezielle Schallschutzfenster. Fenster mit der niedrigsten Schutzklasse 1 dämmen lediglich bis 29 Dezibel – alles, was lauter ist, dringt hindurch. Fenster mit der höchsten Schutzklasse 6 erreichen ein Dämmmaß von mehr als 50 Dezibel. Und für Türen gilt: Je schwerer die Verarbeitung, umso besser schlucken sie den Schall. Außerdem sollten sie möglichst dicht mit dem Boden abschließen. Gut gedämmte Wände, Fenster und Türen nützen allerdings nicht viel, wenn die Rollladenkästen nicht schallisoliert sind. Auch hier gibt es verschiedene Materialien und Materialkombinationen, die den Schallschutz deutlich erhöhen können. Nicht zuletzt lohnt es sich, etwas mehr Geld ins Rohrsystem zu investieren und sich für ummantelte Rohre zu entscheiden, damit die Geräusche von Armaturen und Rohrleitungen nicht im gesamten Gebäude zu hören sind.
Wohngebäude nachträglich dämmen
Auch die nachträgliche Schalldämmung von Wohngebäuden ist möglich. Bereits der Austausch von Fenstern und Türen kann den Schallschutz deutlich erhöhen, aber auch die Schalldämmung der Wände ist empfehlenswert, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Isolierung der Wände mit Schaumstoffplatten ist kostengünstig, unkompliziert und daher auch für Laien zu bewerkstelligen – optisch kann diese Lösung in den meisten Fällen jedoch nicht überzeugen. Eine Alternative mit mittlerem Bauaufwand ist der Akustikputz. Damit dieser ausreichenden Schallschutz bietet, sollte er allerdings vom Profi angebracht werden. Gleiches gilt für Vorsatzschalen, die für eine dauerhaft hohe Schalldämmung sorgen.
Das Rohrsystem im Haus
Für das Rohrleitungsystem hat die Bundesfachgruppe Sanitär-Heizung-Klima des Fachverband Sanitär, Heizung, Klima eine konkretisierende Zusatzvereinbarung für Bauherren und Handwerker entworfen, die neben dem Schallschutz auch Vereinbarungen für streitbare Raumtemperaturen, Aufheizleistungen, Fußbodentemperierungen und Lüftungstechnik enthalten. Diese Vereinbarungen gelfen nicht nur Streitigkeiten zwischen Bauvertragsparteien zu vermeiden, sondern stellen auch eine ordentliche Arbeitsqualität sicher.
Fazit zum Schallschutz
Schallschutz ist ein Thema, das bei den meisten Bauherren nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Dabei lohnt es sich durchaus, sich genauer mit der Materie zu befassen und frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Denn: Mit einem umfangreichen Schallschutz genügt man nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen – auch die Bewohner des Hauses profitieren, wenn unerwünschte Geräusche ganz einfach draußen bleiben und den Alltag nicht beeinträchtigen.