Erfurt/Berlin (dapd). — von Katja Fischer — In Kellern und auf Dachböden lagern manchmal verborgene Schätze. Oft kommen sie erst zutage, wenn der Haushalt aufgelöst wird. Dann finden sich Familienschmuckstücke, Teppiche, Ölgemälde, altes Porzellan oder Möbel zwischen unbrauchbarem Sperrmüll. „Es gibt immer wieder Überraschungen“, weiß Heinrich Arens, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Auktionatoren. Mitunter erwiesen sich unscheinbare Gegenstände als rare Antiquitäten. Für den Laien sei es aber nicht einfach, Kostbarkeiten von Ramsch zu unterscheiden. „Um sicher zu gehen, sollte man kein Stück ohne Prüfung wegwerfen, wenn man annimmt, dass es sich um etwas Besonderes handelt.“
Auktionshäuser nehmen Nachlässe in Auftrag
Dachbodenfunde oder auch Gegenstände aus dem eigenen Haushalt lassen sich gut über Auktionen verkaufen. Für kleinere, nicht so wertvolle Dinge sind Versteigerungen oder einfache Verkäufe im Internet geeignet. Auch auf Flohmärkten finden sich Käufer. Wer teure Kunstgegenstände, Uhren, Schmuck, Bücher oder Möbel veräußern möchte, ist mit einer Versteigerung in einem klassischen Auktionshaus meist besser beraten. Dort können auch ganze Nachlässe in Auftrag gegeben werden.
Die Versteigerung ist für den Verkäufer kostenlos. „Zahlen müssen nur die Käufer“, betont Ahrens. Für den Verkäufer sei das Ergebnis aber jedes Mal völlig offen. Ahrens beobachtet, dass Auktionen immer beliebter werden, vor allem bei jungen Menschen. „Die wollen die ollen Sachen von Oma und Opa nicht mehr, auch wenn sie wertvoll sind.“
Vor dem Verkauf Wert erkunden
Wichtig ist, sich vor dem Verkauf oder der Versteigerung ein Bild vom Wert der Gegenstände zu machen. „Der Auktionator wird in der Regel dazu nichts sagen, denn er kann sich nicht auf allen Gebieten auskennen“, sagt Arens. Außerdem sei der Preis, der auf einer Versteigerung erzielt werde, nicht allein vom Wert des Stückes abhängig, sondern auch von der Tagesform des anwesenden Publikums. „An guten Tagen und wenn Sammler dabei sind, können sich die Preise hochschaukeln. An schlechten Tagen gehen die Dinge auch unter Wert weg.“ Der Preis bilde sich also erst während der Auktion heraus.
Bevor sie ihre Schätze zur Versteigerung freigeben, sollten die Besitzer einen Sachverständigen konsultieren, damit sie eine Vorstellung von ihrem Wert bekommen. Dann können sie immer noch entscheiden, was sie zur Auktionsmasse geben und was nicht.
Sachverständige erkennen Kunst oder Krempel
Gute Auktionshäuser haben sachkundige Ansprechpartner, die sich mit Schmuck, Kunst, Möbeln und vielen anderen schönen und teuren Dingen auskennen. Die vermitteln sie an ihre Kunden. Hilfe gibt es auch beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Kunstsachverständiger sowie qualifizierter Kunstsachverständiger (BVK). Auf der Homepage sind Adressen von Experten auf vielen verschiedenen Fachgebieten aufgelistet.
Eine von ihnen ist Petra Breidenstein, von der IHK Berlin öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Restaurierungs-, Erhaltungs- und Schadensfragen bei Gemälden und Skulpturen. Sie berät nicht nur in Kunstfragen, sondern nimmt auch Nachlässe in Augenschein. „Häufig werden mir Gemälde vorgestellt, bei denen der Künstler nicht auf den ersten Blick erkennbar, oder deren Echtheit fraglich ist. Dann rege ich an, dazu ein Gutachten zu erstellen“, beschreibt sie ihre Arbeit. Die Entscheidung trifft der Kunde. Sie fällt nicht ganz leicht, denn die Arbeit von unabhängigen Sachverständigen ist mit 80 bis 150 Euro Honorar pro Stunde verbunden. Und das Ergebnis ist offen. „Wenn herauskommt, dass das Werk kaum etwas wert ist, fällt die Bezahlung schwer.“ Breidenstein hat aber schon oft erlebt, dass Dinge, die Kunden für wertlos gehalten hatten, mehrere tausend Euro wert waren.
Gutachterliche Erfahrung braucht Jahre
Man benötigt gutachterliche Seherfahrung und Kennerschaft, um alte Fundstücke zu bewerten. Dazu sind jahrelange Ausbildung und Berufserfahrung notwendig. Für den normalen Betrachter sieht ein Diamant oder Brillant aus wie ein anderer. Dabei kann der eine 1.000, der zweite aber 100.000 Euro wert sein. „Die Sachverständigen haben schon so viele Stücke aus verschiedenen Epochen gesehen, Originale und Fälschungen, in gutem und im schlechten Zustand, dass sie intuitiv erkennen, ob etwas hochwertig ist. Da kann kein Laie mithalten.“
dapd/T2013011550266/kaf/K2200/hah
Berlin (dapd). Urteil:
Kein Schadensersatz für Millionen-Teppich
Auf 900 Euro schätzte ein Augsburger Auktionshaus den Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert, den eine ältere Dame vorlegte. Er wurde dann für 19.000 Euro versteigert. Ein halbes Jahr später erzielte das Stück bei Christie’s in London 7,2 Millionen Euro. Die Dame verklagte das Auktionshaus auf Schadensersatz – vergeblich. Der Inhaber des Auktionshauses habe bei der Begutachtung des Teppichs weder vorsätzlich noch fahrlässig seine Pflichten verletzt, befand das Landgericht Augsburg am 27. Januar 2012 (AZ: 22 O 3163/10). Der Wert des 338 mal 153 Zentimeter großen Teppichs ergab sich vor allem aus der Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague befunden haben soll. Das konnte das Augsburger Auktionshaus, das nicht auf Teppiche spezialisiert ist, kaum herausfinden, denn in den üblichen Fachbüchern findet sich der Teppich nicht
Informationen im Internet:
– Bundesverband Deutscher Auktionatoren: bundesverband-deutscher-auktionatoren.de
Bücher:
dapd/T2013011550266/kaf/K2200/hah