Bonn (dapd). Seit 1. Januar 2013 haben Hausbesitzer die freie Wahl des Schornsteinfegers. Bevor sie sich entscheiden, sollten sie mehrere Angebote einholen und vergleichen, rät der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“. Manche Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter langfristige Verträge zu bewegen. Der Verein rät jedoch zur Zurückhaltung. Denn aktuell sei noch nicht absehbar, wie sich die Preise entwickeln werden.
Auch wenn die Wahl des Schornsteinfegers frei wird, die Pflicht zur Überwachung und Reinigung von Kaminen und Feuerungsstätten bleibt. Wie oft Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften den Schornsteinfeger rufen müssen, sagt der Feuerstättenbescheid, den der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach Besichtigung der Anlage ausstellt.
Auch für Hausbesitzer wird ändert sich hiermit etwas. Während sich in der Vergangenheit der zuständige Schornsteinfeger des Bezirks sich darum kümmerte, dass die Kamine regelmäßig gekehrt wurden, muss der Eigentümer nun die Termine mit dem Schornsteeinfeger selbstverantwortlich anberaumen.
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