Berlin (dapd). Verbraucherschützer werfen den Banken vor, sich gegen eine Reduzierung der Zinslast hoch verschuldeter Kunden zu sperren. Aus einer Befragung von Experten in Schuldnerberatungsstellen gehe hervor, dass in der Mehrzahl der Fälle die Umwandlung eines Dispokredits in einen günstigeren Ratenkredit scheitere, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag mit. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine gesetzliche Pflicht für Banken, die betroffenen Kunden ohne Zusatzkosten zu entlasten.
Nach Darstellung des vzbv sieht die Realität bei Banken derzeit noch ganz anders aus: 70 Prozent der Wechselwünsche würden abgelehnt oder gar nicht erst beantwortet. Gelinge eine Umschuldung dennoch, stünden drei von vier Verbrauchern am Ende finanziell schlechter da. Der Gesetzgeber müsse einschreiten, weil der Wettbewerb versage.
Ein Dispositionskredit soll eigentlich helfen, kleinere finanzielle Engpässe kurzfristig zu überbrücken. Doch die befragten Experten gaben dem vzbv zufolge an, dass über 90 Prozent der Ratsuchenden in Schuldnerberatungsstellen ihr Girokonto länger als zwölf Monate überziehen. Vier von zehn Betroffenen sind mit 3.000 Euro und mehr im Minus. Dies belastet sie mit über 360 Euro im Jahr, wenn man den durchschnittlichen Zinssatz von rund zwölf Prozent zugrunde lege.
„Dieser Zins-Wucher muss ein Ende haben“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Er forderte vom Bundesjustizministerium, die Zinssätze gesetzlich zu deckeln. Eine Regelung sollte sich an der gesetzlichen Grenze im Falle eines Zahlungsverzugs orientieren. Diese liegt für Verbraucher beim Basiszinssatz von derzeit 0,37 Prozent zuzüglich fünf Prozentpunkten.
Dispo meist doppelt so teuer wie Ratenkredit
Häufig lehnten Banken die Umwandlung des Dispokredits in einen Ratenkredit wegen des zu niedrigen Einkommens oder fehlender Kreditwürdigkeit des Kunden ab. „Das ist ein Ablenkungsmanöver, denn der Dispokredit wurde ja bereits eingeräumt“, sagte Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein näherliegender Grund sei das Eigeninteresse des Kreditinstituts, das am Dispokredit doppelt so viel verdiene wie am Ratenkredit.
Wenn der Wechsel in einen Ratenkredit doch gelinge, stünden viele Verbraucher anschließend finanziell noch schlechter da, weil ihnen die Banken bei der Umschuldung teure Zusatzverträge verkauften. Meist handele es sich um Restschuldversicherungen, die die Kredite aufblähten. Der vzbv fordert eine gesetzliche Pflicht für Banken, Kunden die Umschuldung in einen zinsgünstigeren Ratenkredit anzubieten, wenn sie ihren Dispokredit länger als zwölf Monate voll ausschöpfen. Damit dürfen keine Zusatzverträge verknüpft werden. Zudem muss die Pflicht zu einer bedarfsgerechten Kreditberatung gesetzlich verankert werden.
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