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Sicherheit am Bau – Eigentümer in der Pflicht

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Berlin (ddp). Wo gehobelt wird, da fallen Späne: Bauarbeiten können für Nachbarn und Passanten nicht nur lästig, sondern auch gefährlich werden, wenn beispielsweise ein Gerüst nicht richtig verankert wurde oder Schutt auf die Straße fällt. Verantwortlich für die Gefahrenabwehr auf der Baustelle ist der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein betont.

Selbst wenn dieser seinen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer ausdrücklich mit der sogenannten Verkehrssicherung betraut habe, sei der Bauherr nicht aus der Pflicht: Er müsse die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren sowie für die Beseitigung möglicher Gefahrenstellen sorgen. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich den Angaben zufolge nicht nur auf einen Neubau, sondern auch auf Sanierungsmaßnahmen beispielsweise an der Fassade oder auf dem Dach sowie auf Abbrucharbeiten.

Die Baurechtsexperten empfehlen Bauherren zudem grundsätzlich den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für die Bauphase. Sie springt ein, wenn durch die Bauarbeiten Dritte zu Schaden kommen.

ddp/esc/kat