Düsseldorf (dapd). Seit Anfang dieses Jahres müssen neu installierte Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung fernregeln kann oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird. Käufer sollten unbedingt vor der Installation einer Anlage entscheiden, welche Variante für sie in Betracht kommt, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bei optimalen Standortbedingungen kann das Einspeisemanagement die bessere Lösung sein. Herrschen allerdings ungünstigere Verhältnisse, kann sich die Kappung besser eignen. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie die Leistung um 30 Prozent gekappt werden soll. Oft gibt es schon eine „natürliche“ Kappung, zum Beispiel durch Ost-West-Ausrichtung des Daches, nachteilige Dachneigung oder Verschattung durch Bäume und Gebäude. Auch durch einen entsprechend hohen Eigenverbrauch kann die Kappung erfolgen. Reichen natürliche Begebenheiten nicht aus, kann die Kappung technisch zum Beispiel durch einen regelbaren Wechselrichter oder eine entsprechende Dimensionierung des Wechselrichters erreicht werden.
Vor der Inbetriebnahme der neuen Anlage muss von einem Installateur die Erfüllung der technischen Vorgaben bestätigt werden. Dieser übernimmt dann auch den Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.
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