Start Aktuelles Steuerliche Denkmalförderung auch bei bautechnischem Neubau möglich

Steuerliche Denkmalförderung auch bei bautechnischem Neubau möglich

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Berlin (ddp.djn). Auch ein Baudenkmal, das aus bautechnischer Sicht als Neubau einzustufen ist, kann mit einer steuerlichen Abschreibung oder Sonderausgabenabzug gefördert werden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin (Urteil vom 24. Juni 2009; AZ: X R 8/08). Voraussetzung für einen Steuerabzug sei eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde, dass es sich tatsächlich um Denkmal handelt.

Neubauten waren dem Verband zufolge bisher von einer Förderung ausgeschlossen. Aus steuerrechtlicher Sicht handele es sich bereits dann um einen Neubau, wenn erhebliche Umbauarbeiten am Gebäude, zum Beispiel durch Austausch tragender Teile, vorgenommen wurden.

Obwohl in dem entschiedenen Fall zusätzlich noch eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz für einen Neubau gewährt worden sei, habe der BFH zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, so der NVL. Zwar könnten Aufwendungen, die in die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage eingeflossen sind, nicht auch mit Abschreibungen und Abzugsbeträgen für denkmalgeschützte Baumaßnahmen begünstigt werden. Kosten, die jedoch zur Erhaltung des Gebäudes entstanden sind, seien steuerlich zu fördern.

ddp.djn/mwo/rab