Coburg (ddp.djn). Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das entschied das Landgericht Coburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6200 Euro. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung.
Die Klägerin hatte eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6200 Euro gekauft. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Geruch, so dass die Käuferin eine Gesundheitsgefährdung befürchtete. Der Verkäufer konnte jedoch keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Das Gericht gab der Frau nun recht. Durch den Geruch eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem Raum, und sind deshalb mangelhaft. Der Käufer könne erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest nach dem Aufstellen verschwinden. Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.
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