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Streusalz ist auf Terrassenplatten tabu

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München (ddp). Es ist zwar in den meisten Gemeinden in Deutschland verboten, dennoch greifen viele Hauseigentümer zu Streusalz, um Schnee und Eis zu Leibe zu rücken. Damit riskieren sie nicht nur ein Bußgeld, sondern können auch die Bodenplatten auf Terrassen und Gartenwegen dauerhaft schädigen, wie die Experten des TÜV Süd in München betonen. Das Salz greife womöglich die Materialien an und könne zudem die Optik ruinieren. Außerdem droht Korrosion an Stahl- und Stahlbetonteilen.

Eine geschlossene Schneedecke halten Beton, Pflaster, Naturstein und Fliesen nach Angaben der TÜV-Süd-Fachleute im Normalfall aus. Allerdings müsse man darauf achten, dass sich an der Balkon- oder Terrassentür kein Wasserstau bilde, weil Schmutz und Moos die Fugen oder den Ablauf verstopfen. Sind Naturstein oder Betonplatten auf ein Splittbett aufgebracht, dann empfiehlt sich etwa alle fünf Jahre eine Überprüfung, ob der Splitt noch aufnahmefähig genug ist. Sind Fliesen auf einem Estrich verklebt, kann große Nässe problematisch sein: Wenn zu viel Flüssigkeit an den Estrich gelangt, droht ein Frostaufbruch.

ddp/esc/kat