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Trinkwasser-Leitlinien sind verbindlich

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Trinkwasser-Leitlinien sind verbindlich

Seit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen Änderung der Trinkwasserverordnung gibt es verbindliche Regeln für die in den Leitungen verwendeten Materialien und Werkstoffe.

Das Umweltbundesamt (UBA) kann zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese haben die bis 2012 unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzt. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen, wie das Umweltbundesamt mitteilt.

Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt laut dem Umweltbundesamt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort, wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, also durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche.

Daher sollte für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung, raten die Umweltexperten. Das Wasser sollte aber etwa eine halbe Minute ablaufen, bevor es zum Trinken genutzt wird. Dadurch würden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült.

Das Umweltbundesamt zu Trinkwasser im Internet.