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TÜV Rheinland rät: Nicht vor der Bauabnahme einziehen

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Köln (ddp.djn). Die Bauabnahme ist eines der wichtigsten Elemente der Bauphase. Aber sie wird von vielen Bauherren unterschätzt. Darauf macht Dieter Straußberger vom TÜV Rheinland aufmerksam. Wer vor der Abnahme einzieht, akzeptiert stillschweigend die Leistung des Bauträgers. Zwar besteht für alle Bauleistungen eine Gewährleistungsfrist und Mängel können noch nachträglich behoben werden. Aber das ist für den Eigentümer mit erheblichem Aufwand verbunden, denn mit der Abnahme findet eine so genannte Beweislastumkehr statt.

Der Experte rät, bei der Bauabnahme Mängel so detailliert wie möglich zu beschreiben und zur besseren Dokumentation auch zu fotografieren. «Kommt es dann zu einem Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und -nehmer, kann das Abnahmeprotokoll als stichhaltiger Beweis vor Gericht dienen.»

Entspricht der Zustand des Gebäudes nicht dem Angebot des Bauträgers, wird das im Abnahmeprotokoll festgehalten und beide Parteien einigen sich auf eine Frist zur Nachbesserung, abhängig von der Art des Mangels. «Zwei Wochen sind in der Regel angemessen», sagt Straußberger. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauträger, dass er seiner Pflicht zur Ausbesserung nachkommt. Geschieht das nicht, hat der Bauherr das Recht, die Mängel von einem anderen Unternehmen beseitigen zu lassen und die anfallenden Kosten seinem ursprünglichen Unternehmen in Rechnung zu stellen.

ddp.djn/kaf/mwo