Hannover (dapd). Mehr als 30.000 Anleger haben in den 90er Jahren über den hannoverschen Finanzdienstleister AWD Anteile an riskanten geschlossenen Immobilienfonds erworben. Das geht aus einerAnleger-Liste hervor, die dem NDR-Magazin „Panorama“ und der Zeitschrift „Finanztest“ vorliegt. Der AWD bestätigte die genannteZahl von Anlegern. Diese Zahl habe man aber bereits im Jahr 2001 kommuniziert, erklärte das Unternehmen am Mittwoch in Hannover. Die Fonds seien von 1989 bis 1999 verkauft worden und hätten lange gute Renditen ausgeschüttet.
„Finanztest“ erklärte demgegenüber, die über 34.000 Kunden auf der Liste hätten mit den geschlossenen Immobilienfonds Verluste gemacht. Etwa 20 Prozent der aufgeführten Anleger hätten der Liste zufolge den Kauf der Anteile auf Kredit finanziert. Nach Aussagen ehemaliger AWD-Mitarbeiter liege der Anteil der vom AWD vermitteltenund kreditfinanzierten Fonds-Käufe tatsächlich aber wesentlich höher, sagte „Finanztest“-Redakteurin Ariane Lauenburg.
Die Finanzierung der Fondsanteile auf Kredit habe viele Anleger ruiniert und gehe auf eine systematische Falschberatung durch den AWD zurück, sagte Lauenburg weiter. Die Empfehlung vielerAWD-Berater, für die Alterssicherung Fonds auf Pump zu kaufen, sei hoch gefährlich gewesen. Die Fonds hätten später die erhofften Ausschüttungen nicht mehr erwirtschaftet. Viele Anleger hätten die Kreditkosten nicht mehr decken können und seien in finanzielle Notgeraten.
„Finanztest“ habe bereits von einem Jahrzehnt behauptet, der AWD habe Zehntausende Anleger hereingelegt. Dies werde durch die Liste jetzt belegt, sagte Lauenburg weiter. Allerdings habe sich der AWD seither auch verändert. „Heute verkauft der AWD nur noch im geringen Umfang geschlossene Fonds“, sagte sie. Auch auf die Risiken derFonds werde mittlerweile hingewiesen.
AWD weist Vorwurf der Fehlberatung zurück
Demgegenüber wies der AWD den Vorwurf der Fehlberatung zurück.Aus der unbestrittenen Tatsachen, dass sich die Fonds nicht wie erwartet entwickelt hätten, könne nicht der Rückschluss einer Fehlberatung durch den AWD gezogen werden. „Eine Fondsbeteiligung ist immer ein unternehmerische Beteiligung“, betonte der Finanzdienstleister. Das damit verbundene Risiko habe man denAnlegern „schriftlich wie mündlich erläutert“. Auch derBundesgerichtshof habe dem Verkaufsprospekt hinreichende Aufklärung über wirtschaftliche Risiken bescheinigt.
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