Start Aktuelles Urheberrecht des Architekten greift bei Wohnhäusern nur selten

Urheberrecht des Architekten greift bei Wohnhäusern nur selten

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Berlin (ddp.djn). Urheberrechte von Architekten gelten nur für einzigartige Bauwerke. Bei normalen Wohnbauten kommen sie selten zur Geltung, und seien sie noch so gut gestaltet. Damit das Urheberrecht zum Tragen kommt, bedarf es außergewöhnlicher Ideen, erklärt Heike Rath, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). «Architekten sollten es mit dem Urheberrecht nicht übertreiben», rät die Expertin. Denn mit dem Urheberrecht sei eine massive Beschränkung des Eigentümers verbunden. Dieser darf dann nicht mehr nach Belieben über sein Haus verfügen, und zwar bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wegen dieser Auswirkungen auf das Eigentumsrecht wird ein Urheberrecht an Bauwerken auch nur ganz ausnahmsweise angenommen. Ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts bestätigt diese Einschätzung (AZ: 2-03 O 295/09).

Der Trend zur allgemeinen Reklamierung des Urheberrechts verunsichert nicht nur potenzielle Bauherren. Viele lassen sich erst gar nicht auf Vertragsabschlüsse mit selbstbewussten Planern ein, die bereits im Entwurfsstadium auf ihr Urheberrecht pochen. Beunruhigt sind auch Besitzer älterer, schöner Immobilien, die sie umbauen oder aufstocken wollen oder die Fassaden dämmen und Solarmodule aufs Dach montieren möchten. Dabei werden sie aber vom ehemaligen Planer gestoppt, der auf sein Urheberrecht pocht und die «Verunstaltung» seines Werks verhindern will.

«Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben», beruhigt Baujuristin Rath. «Um ein solches Recht durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres Werks belegen können. Das ist aber bei den meisten Bauten nicht möglich. Sie sind zeitgemäß gestaltet, sie mögen auch schön sein, funktional und gut durchdacht und haben vielleicht sogar einmal eine der inzwischen gar nicht mehr so seltenen, regionalen Auszeichnungen bekommen. Solange sie aber nicht einzigartig sind, genießen sie keinen Schutz.»

ddp.djn/kaf/mwo