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Verbraucherschutz: Gesetz gegen Kostenfallen im Internet beschlossen

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Berlin (dapd). Verbraucher werden künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Ziel frei, in Zukunft Täuschung oder Überrumpelung durch die unklare Gestaltung von Internetseiten zu verhindern.

Will ein Kunde künftig etwas im Internet kaufen, muss er ausdrücklich bestätigen, dass er sich bewusst ist, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. Per Knopfdruck (Button-Lösung) muss er einem entgeltpflichtigen Vertrag zustimmen.

Damit die Unternehmen ihre Internetauftritte anpassen können, tritt die Neuregelung erst drei Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.

dapd.djn/vf/kos