Berlin (dapd). Warteschleifen bei Sonderrufnummern sollen künftig kostenlos sein, auch vom Mobiltelefon aus. Das sieht das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, das vor allem Verbraucherrechte im Mobilfunkbereich stärken soll. Nach übereinstimmenden Medienberichten will die schwarz-gelbe Koalition das Gesetz noch in diesem Jahr durch den Bundestag bringen, 2012 soll es dann in Kraft treten.
Beim Umzug des Verbrauchers muss die Vertragslaufzeit zum Beispiel fürs Internet nicht eingehalten werden, wenn das Angebot am neuen Wohnort nicht besteht, berichtete die „Bild“-Zeitung (Montagausgabe) unter Berufung auf ein TKG-Eckpunktepapier. Bei einem Anbieterwechsel darf die Unterbrechung der Verbindung höchstens einen Kalendertag betragen. Darüber hinaus muss bei „call by call“-Anrufen der Preis der Verbindung künftig angesagt werden.
Anbieter warnen vor Abschaltung von Sonderrufnummern
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) stellte „erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher“ in Aussicht. „Wir haben gesetzlich klar geregelt, dass bei Anrufen auf Sondernummern eine Warteschleife weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz, noch aus dem Mobilfunknetz Kosten verursachen darf“, sagte Aigner. „Auch bei Umzug und Anbieterwechsel stärken wir die Rechte der Verbraucher.“
Dagegen warnen die Anbieter, dass ein Herausrechnen der Wartezeiten technisch oft nicht möglich sei. „Hunderttausende Nummern müssen dann abgeschaltet werden“, sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).
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