Verbraucherzentralen warnen vor Abzocke durch Kundenhotlines – Baden-Württemberg beklagt Gesetzesverstöße bei Online-Händlern –Von Jürgen Wutschke
Berlin (ddp). Die Verbraucherzentralen warnen vor hohen Kosten bei Kundenhotlines. Die vor zwei Jahren der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche habe «nicht den erhofften Erfolg gebracht», sagte Christian Fronczak, Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der «Frankfurter Rundschau» (Montagausgabe). Unterdessen verwies Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) darauf, dass viele Online-Händler die gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz nicht in vollem Umfang einhalten. Bei rund 80 Prozent der untersuchten Händler seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mangelhaft und nicht immer verbraucherfreundlich gestaltet.
Fronczak sagte, dass Anrufer noch immer viel Geld für teure Warteschleifen bezahlen, selbst wenn sie nur eine Störung etwa bei ihrem Mobilfunkservice reklamieren oder einen Flug umbuchen wollten. Er forderte, dass grundsätzlich erst dann Kosten entstehen sollten, wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprächen.
Die Selbstverpflichtung fordert übersichtliche Informationen über die Kosten und den Verzicht auf Gebühren für Warteschleifen. Die Telekommunikationsbranche hatte allerdings auf technische Schwierigkeiten hingewiesen. Demnach sei es nicht ohne weiteres möglich, bei einem Anruf zwischen einem kostenlosen und kostenpflichtigen Teil zu unterschieden. Die Verbraucherzentralen fordern, zumindest die teuren 0180- oder 0900-Nummern durch normale Nummern mit Ortsvorwahl zu ersetzen.
Eine Studie im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion bestätigt die Kritik der Verbraucherzentralen an den Service-Telefonnummern mit einer 0900-Vorwahl, wie Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Montagausgaben) berichteten. Untersucht wurden 50 Unternehmen aus den Bereichen Mobiltelefonie, Billig-Fluggesellschaften, DSL und allgemeine Beratung. Dazu stoppten die Tester bei mehreren Anrufen, wie lange sie in der gebührenpflichtigen Warteschleife verbringen mussten. Bei etwa einem Drittel der Händler habe dies länger als eine Minute gedauert.
Die Grünen-Fraktionsvizechefin Bärbel Höhn vermutet, dass bei vielen Anbietern «die teuren Warteschleifen zum Geschäftsmodell zu gehören». Dabei würden «viele Millionen verdient ohne Gegenleistung».
Hauk sagte mit Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Online-Händlern, dass in rund 95 Prozent der Fälle mindestens ein Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt worden sei. Im Auftrag des Landes waren den Angaben zufolge 50 namhafte Online-Shops durch die gemeinnützige Verbraucherorganisation Euro-Info-Verbraucher e.V. auf die Einhaltung von 60 verbraucherschützenden Vorschriften untersucht worden.
Das endgültige Ergebnis der Studie soll im März 2010 vorgestellt werden. Bislang habe lediglich ein baden-württembergischer mittelständischer Online-Shop alle Prüfkriterien der Studie erfüllt. Nach der Auswertung der Studie sollen die betroffenen Unternehmen kontaktiert und zur Behebung der Rechtsverstöße aufgefordert werden.
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