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Bauherren: Verletzung der Sorgfaltspflicht kann zu Freiheitsstrafen führen

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Berlin (dapd). Bauherren haben eine Sorgfaltspflicht für ihre Baustelle. Bei Unfällen auf der Baustelle drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Kommen dabei Menschen zu Schaden, müssen sich Planer, Handwerker und Besitzer beziehungsweise Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein aufmerksam.

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Bestraft werden aber nicht nur Bau- und Planungsfehler, sondern auch mangelnde Sorgfalt und Nachlässigkeit in der Bauunterhaltung. Auch hier sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Und fahrlässig handelt bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt, Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet. Das gilt auch für Kommunen, die ihre Bauten nicht sorgfältig unterhalten und notwendige Wartungsarbeiten unterlassen.

dapd