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Versicherung muss nicht teuerste Reparatur bezahlen

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München (dapd). Ein Unfallgeschädigter bekommt bei der Schadensregulierung für sein beschädigtes Auto nicht automatisch die Kosten für eine möglichst teure Reparaturmethode rückerstattet. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Geklagt hatte ein Taxiunternehmer, dessen Wagen bei einem Unfall beschädigt worden war, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Unternehmer lässt seine Autos gewöhnlich in der firmeneigenen Werkstatt reparieren. Gegenüber der gegnerischen Versicherung hatte er jedoch unter Berufung auf einen Gutachter Kosten geltend gemacht, wie sie bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt entstehen würden. Die Versicherung hatte daraufhin 1.400 Euro weniger ausbezahlt als vom Geschädigten gefordert.

Der Taxiunternehmer wollte den Betrag auf dem Rechtsweg erstreiten. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Der Geschädigte könne lediglich verlangen, seinem üblichen Verhalten gemäß entschädigt zu werden, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Amtsgericht München, AZ 343 C 12758/09)

dapd.djn/usc/pon