Hamburg (ddp). Wer umzieht, sollte vorab seine Versicherungen darüber informieren. «Nur so wird beispielsweise aus der Hausratversicherung ein Schutz für die alte wie für die neue Wohnung», gibt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, zu bedenken. Damit der Versicherungsschutz für beide Wohnungen während einer Übergangszeit von zwei Monaten gewährleistet sei, müsse die künftige Adresse dem Versicherer bereits vor dem Umzug mitgeteilt werden.
Blunck weist darauf hin, dass zudem die neue Wohnfläche und ein gegebenenfalls geänderter Hausratswert angegeben werden müssen. Falls der Prämiensatz danach steige, könne der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Wichtig zu wissen sei außerdem, dass Umzugsspeditionen bei Schäden lediglich begrenzt hafteten. Um zu verhindern, dass ein etwaiger Schaden lediglich zum Teil ersetzt werde, müsse man eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen. Wer den Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter bewerkstellige, solle daran denken, dass die Ladung während der Fahrt nicht versichert sei. Ausnahmen bestünden im Falle eines Fahrzeugbrands oder wenn der Umziehende an Leib und Leben bedroht oder ausgeraubt werde.
(ddp)