Berlin (ddp). Die Wasserpreise in Deutschland sind nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) angemessen und fair. Grund für Preisunterschiede seien regional unterschiedliche Faktoren bei der Leistungserbringung, sagte VKU-Vizepräsident Andreas Schirmer am Mittwoch in Berlin. Da Versorger diese nicht beeinflussen könnten, seien unterschiedliche Preise kein Zeichen von Willkür der Unternehmen. Vielmehr seien bundesweite Preisvergleiche «irreführend». Zu den Einflussfaktoren auf den Preis gehörten beispielsweise naturräumliche Gegebenheiten, die Siedlungsstruktur einer Region, Investitionen ins Versorgungsnetz sowie Wasserentnahmeentgelte, heißt es in einem entsprechenden Gutachten der Universität Leipzig.
Mit Blick auf die Wettbewerbsregelungen für Strom und Gas sagte Schirmer weiter, dass diese nicht auf die Wasserwirtschaft anwendbar seien. Während bei Energieunternehmen die Beschaffungskosten mehr als 50 Prozent des Preises bestimmten, schlügen in der Wasserwirtschaft die Transportkosten mit bis zu 85 Prozent zu Buche. «Wasser ist ein lokales Produkt», sagte Schirmer weiter. Wegen der Qualitätsanforderungen sei eine Mischung verschiedener Wasser, beispielsweise für eine mögliche Fernversorgung, nicht möglich. Die kommunale Struktur der Branche sei die beste Voraussetzung für die Versorgung, sagte er.
Unterdessen äußerte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck scharfe Kritik am Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP. Die zwischenzeitlich diskutierte Anhebung der Steuersätze für kommunale Versorger hätte Verbraucher jährlich mit bis zu zwei Milliarden Euro belastet. Zugleich wies er darauf hin, dass kommunale Unternehmen sich nicht am «Shareholder Value sondern am Citizen Value» orientierten, sagte er. «Die FDP muss lernen, eine kommunale Partei zu sein», kritisierte er.
Vor rund einem Jahr hatte das Oberlandesgericht Frankfurt bundesweit erstmals einer Landeskartellbehörde das Recht zugesprochen, die Wasserpreise der regionalen Versorgungsunternehmen zu kontrollieren. Mitte November wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
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